|
15.07.2026
12:00 Uhr
|
Banken sollen Betrugsopfer künftig öfter und schneller entschädigen und mehr für die Prävention tun. Der Kompromiss lässt den Instituten jedoch viel Spielraum.

Angriffe auf das Onlinebanking von Verbrauchern zielen heute fast immer auf den Menschen statt auf die Technik. Gut gemachte Phishing-SMS oder -Mails suggerieren Sicherheitsprobleme. Betrüger geben sich am Telefon als Bankberater aus und wollen angeblich gegen – ja, Betrug helfen. Die Maschen funktionieren zu oft, erbeutetes Geld ist schnell außer Landes, Strafverfolger haben es schwer. Wenn Betroffene bei ihren Banken Ansprüche geltend machen, unterstellen die Kreditinstitute ihnen jedoch pauschal Sorgfaltspflichtverletzungen und grobe Fahrlässigkeit. Wer sich keinen Anwalt leisten kann, scheitert selbst mit berechtigten Forderungen.
Diesen Problemen will die EU in der neuen Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation, PSR) begegnen. Sie soll es Bankkunden erleichtern, ihre Ansprüche geltend zu machen. Banken sollen bei Identitätsbetrug durch falsche Bankberater oder gefälschte Webseiten Schäden außerdem verschuldensunabhängig erstatten. Die PSR soll den Verbraucherschutz stärken, aber auch dafür sorgen, dass Banken die Betrugsprävention verbessern.
Fraglich ist, ob der Kompromiss zwischen EU-Kommission, -Rat und -Parlament, den diverse Lobbyorganisationen begleitet haben, den Verbrauchern wirklich hilft. Wir haben uns den finalen Text der PSR sowie Positionspapiere von Verbraucherschützern und Banken angesehen und mit Experten gesprochen. Zur Einordnung erklären wir, warum die heutigen Haftungsregeln betrogene Bankkunden benachteiligen und warum das in der Praxis der PSR trotz ihrer Ziele so bleiben könnte – aber auch, weshalb sie Kriminellen die Arbeit möglicherweise doch schwerer machen könnte.